Dr. Jur. Annika Schrader

Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Spezialisiert auf Vertragsrecht in der Kulturbranche, KSK und GEMA. 14 Jahre Kanzleierfahrung in Berlin.

Dr. Annika Schrader vertritt Künstler, Institutionen und Veranstalter in allen rechtlichen Belangen des Kulturbetriebs. Ihre Expertise deckt die komplexen Tarife der GEMA, das Urheberpersönlichkeitsrecht bei Inszenierungen und die Fallstricke im NV-Bühne-Vertrag ab. Sie ist eine ausgewiesene Expertin für die Künstlersozialkasse (KSK) und berät zur rechtssicheren Gestaltung von Honorarverträgen und Leihgaben. Schrader klärt auch über sensible Themen wie Raubkunst, Restitution und rechtliche Grenzen der Kunstfreiheit auf. Ihre Texte übersetzen trockenes Juristendeutsch in handlungsrelevantes Wissen für Kulturschaffende, die Abmahnungen und teure Rechtsstreitigkeiten proaktiv vermeiden wollen.