Veröffentlicht am März 15, 2024

Das Kernproblem bei Konzerabsagen ist nicht die Absage selbst, sondern das System aus undurchsichtigen Gebühren, das darauf ausgelegt ist, Ihr Geld auch dann zu behalten, wenn die Leistung nicht erbracht wird.

  • Viele Gebühren (wie Vorverkaufs- oder Systemgebühren) werden oft zu Unrecht einbehalten; Gerichte haben dies bereits gekippt.
  • Selbst scheinbar geringfügige Änderungen, wie der Ausfall einer prominent beworbenen Vorband, können Ihnen das Recht auf eine Preisminderung geben.
  • Personalisierte Tickets sind kein unüberwindbares Hindernis für den Weiterverkauf oder die Rückgabe, wenn Sie die richtigen Kanäle nutzen.

Empfehlung: Warten Sie nicht passiv auf die Kulanz des Veranstalters. Fordern Sie Ihre Rechte aktiv mit den hier vorgestellten juristischen Argumenten und Musterbriefen ein.

Die Enttäuschung ist riesig: Monatelang haben Sie sich auf das Konzert Ihrer Lieblingsband gefreut, doch dann kommt die E-Mail – verschoben, abgesagt oder der Headliner fällt aus. Der Ärger über das verpasste Erlebnis wird oft nur noch von der Frustration übertroffen, die danach folgt: der Kampf um die Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Denn allzu oft versuchen Veranstalter und Ticketplattformen wie Eventim, einen Teil Ihres Geldes in Form von „Servicegebühren“ oder „Vorverkaufsgebühren“ einfach einzubehalten.

Die meisten Ratgeber sagen Ihnen, Sie sollen sich an den Veranstalter wenden. Das ist zwar richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Es lässt Sie im Unklaren darüber, wie Sie reagieren sollen, wenn man Ihnen sagt, Gebühren seien „grundsätzlich nicht erstattungsfähig“. Dieses System der undurchsichtigen Gebühren und Klauseln ist eine gezielte Falle, um Ihre Rechte als Fan zu untergraben. Doch Sie sind dem nicht schutzlos ausgeliefert.

Dieser Artikel ist daher mehr als nur eine Liste Ihrer Rechte. Er ist Ihre strategische Anleitung, um die Taktiken der Ticket-Industrie zu durchschauen und die juristischen Hebel zu erkennen, mit denen Sie sich wehren können. Es geht darum, Ihr Geld aktiv zurückzuerobern, anstatt passiv auf die Gnade der Konzerngiganten zu hoffen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Spiess umdrehen und sich holen, was Ihnen zusteht.

Um Ihnen eine klare Struktur für diesen Kampf zu geben, haben wir die häufigsten Probleme und Ihre entsprechenden Rechte Schritt für Schritt aufgeschlüsselt. Der folgende Leitfaden navigiert Sie durch den Dschungel der Ticket-AGBs und gibt Ihnen konkrete Werkzeuge an die Hand.

Servicegebühr und Versandkosten: Welche Aufschläge sind rechtlich zulässig?

Dies ist oft der grösste Streitpunkt: Das Konzert fällt aus, aber die Vorverkaufsstelle, meist Eventim, weigert sich, die Vorverkaufs- oder Systemgebühr zu erstatten. Die Argumentation lautet oft, dies sei eine separate Dienstleistung für die Vermittlung, die erbracht wurde. Doch diese Haltung ist rechtlich mehr als wackelig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mehrfach verbraucherfreundlich entschieden und überhöhte oder ungerechtfertigte Zusatzkosten für unzulässig erklärt. So wurde zum Beispiel geurteilt, dass für ein selbst ausgedrucktes „print@home“-Ticket keine Gebühr verlangt werden darf, da für den Anbieter kein nennenswerter Mehraufwand entsteht. Ein Urteil von 2018 (Az. III ZR 192/17) hat diese Praxis bei Eventim direkt betroffen.

Wenn die Hauptleistung – das Konzert – nicht stattfindet, entfällt die Geschäftsgrundlage. Nach § 326 Abs. 1 BGB haben Sie Anspruch auf die vollständige Rückzahlung. Ihr Vertragspartner ist dabei der Veranstalter, nicht die Ticketplattform. Eine beliebte Taktik, um sich aus der Affäre zu ziehen, ist der Verkauf von Ticketversicherungen. Doch Vorsicht: Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zahlen diese Versicherungen in der Regel nur bei persönlicher Verhinderung (z. B. Krankheit) und greifen fast nie, wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt.

Ihr Aktionsplan: Vorverkaufsgebühr zurückfordern

  1. Berufen Sie sich auf einschlägige Urteile wie das des LG München (Az. 37 O 5667/20), das pauschale Ausschlüsse der Gebührenerstattung für unwirksam erklärt hat.
  2. Richten Sie Ihre Forderung schriftlich an den Veranstalter (nicht die Vorverkaufsstelle) und verlangen Sie die Erstattung des gesamten Ticketpreises inklusive aller Gebühren.
  3. Verweisen Sie explizit auf Ihr Recht zur Rückforderung gemäss § 326 Abs. 1 BGB, da die Leistung (das Konzert) nicht erbracht wurde.
  4. Setzen Sie eine klare Frist für die Rückzahlung, üblicherweise 14 Tage, um den Veranstalter in Verzug zu setzen.
  5. Drohen Sie bei Nichtzahlung mit weiteren Schritten, wie der Beteiligung an der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Eventim.

Fansale und Co.: Wie verkaufen Sie personalisierte Tickets legal weiter?

Personalisierte Tickets sind ein zunehmendes Ärgernis. Sie sollen den Schwarzmarkt eindämmen, fesseln Sie aber an ein Event, das Sie vielleicht nicht mehr besuchen können. Ein Weiterverkauf ist oft nur über die offiziellen Resale-Plattformen der Anbieter (wie z.B. Eventims „Fansale“) gestattet, häufig zu festgelegten Preisen. Jeder Verkauf über andere Kanäle wie eBay Kleinanzeigen birgt das Risiko, dass dem Käufer der Eintritt verweigert wird. Doch auch hier sind Sie nicht völlig machtlos.

Wenn ein Konzert abgesagt wird, ist Ihr Ansprechpartner für die Rückerstattung immer der Veranstalter. Haben Sie das Ticket aber auf einem Zweitmarkt erworben, wird die Sache kompliziert. Wer fordert das Geld zurück? Der ursprüngliche Käufer oder Sie? Es ist essenziell, dies vor dem Kauf schriftlich zu klären. Generell gilt: Der sicherste Weg ist immer die offizielle Resale-Plattform. Dort wird die Rückabwicklung im Falle einer Absage meist treuhänderisch geregelt. Auf privaten Plattformen sind Sie auf die Ehrlichkeit des Verkäufers angewiesen.

Die Wahl der Plattform und der Zahlungsmethode ist entscheidend für Ihre Sicherheit. Die folgende Übersicht zeigt, wo die grössten Risiken lauern:

Wie eine Analyse der Verbraucherzentrale zeigt, gibt es erhebliche Unterschiede im Käuferschutz je nach Plattform.

Risiken beim Ticketkauf auf verschiedenen Plattformen
Plattform Erstattungsweg bei Absage Risiko für Käufer Sicherheit
Offizielle Resale-Plattformen (z.B. FanSale) Treuhänderische Abwicklung Niedrig Hoch – Plattform regelt Rückerstattung
eBay Kleinanzeigen Direktkontakt zum privaten Verkäufer nötig Hoch Niedrig – keine Garantie
Viagogo Komplizierte Rückabwicklung Mittel Mittel – AGB oft käuferfeindlich
PayPal-Zahlung Käuferschutz möglich Mittel Mittel – Käuferschutz greift nicht immer

Dürfen Sie das Ticket zurückgeben, wenn die Vorband wechselt oder das Set gekürzt wird?

Nicht nur eine komplette Absage, auch eine wesentliche Änderung des Programms kann Ihnen Rechte einräumen. Der Schlüsselbegriff hier ist der Werkvertrag. Mit dem Ticketkauf schliessen Sie einen Vertrag über eine bestimmte Leistung. Fällt der Headliner aus, ist die Hauptleistung des Vertrags nicht erbracht – Sie haben ein Recht auf vollständige Erstattung. Anders sieht es bei Festivals mit vielen Bands aus; der Ausfall einer einzelnen, nicht als Headliner angekündigten Band, muss meist hingenommen werden.

Festivalgelände mit mehreren Bühnen aus der Vogelperspektive bei Sonnenuntergang

Wie das Bild eines grossen Festivals andeutet, ist die Hierarchie der Künstler entscheidend. Spannend wird es bei der Vorband. Wurde diese prominent auf Plakaten oder auf dem Ticket beworben und war für Sie ein kaufentscheidender Grund? Dann kann auch ihr Ausfall einen Mangel darstellen. Die Verbraucherzentrale formuliert es so:

Wenn die Vorgruppe auf Plakaten und/oder der Eintrittskarte verbindlich angekündigt wurde, dann kann sie juristisch gesehen Teil des Werkvertrags werden, den Sie mit dem Veranstalter geschlossen haben.

– Verbraucherzentrale, Festivals, Konzerte und Sportveranstaltungen: Von Abbruch bis zu kurz

In einem solchen Fall können Sie eine Minderung des Ticketpreises verlangen. Das Gleiche gilt, wenn das Konzert erheblich gekürzt wird. Sie haben für eine bestimmte Leistung bezahlt. Wird diese nur teilweise erbracht, muss auch Ihre Zahlung nur teilweise erfolgen. Ihr Recht basiert darauf, dass der Wert des Werkvertrags gemindert wurde.

Wer haftet für Ihr Ticketgeld, wenn die Konzertagentur pleitegeht?

Das Horrorszenario für jeden Fan: Der Veranstalter meldet Insolvenz an. Das Konzert findet nicht statt und das Geld scheint verloren. In diesem Fall sind Sie einer von vielen Gläubigern. Die Chancen, den vollen Betrag zurückzuerhalten, sind leider gering. Oft erhalten Gläubiger am Ende des Insolvenzverfahrens nur eine geringe Quote, also einen kleinen Prozentsatz ihrer Forderung, oder gehen komplett leer aus. Dennoch sollten Sie Ihre Forderung unbedingt beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden, um überhaupt eine Chance zu wahren.

Doch es gibt einen entscheidenden Hebel, den Sie nutzen können: die Zahlungsmethode. Haben Sie Ihr Ticket per Kreditkarte bezahlt, haben Sie einen mächtigen Verbündeten. Das sogenannte Chargeback-Verfahren ermöglicht es Ihnen, die Zahlung über Ihre Bank zurückbuchen zu lassen. Bei Kreditkartenzahlung besteht die Möglichkeit eines Chargeback-Verfahrens innerhalb von 120 Tagen, was einen wichtigen Schutz bei Veranstalterinsolvenz darstellt. Dies ist oft der schnellste und effektivste Weg, Ihr Geld zurückzubekommen, ohne sich in die lange Schlange der Gläubiger einreihen zu müssen.

Eine weitere Form der „Verbrauchermacht“ sind Sammelklagen. Bei grossen Fällen, die viele Kunden betreffen, kann eine Musterfeststellungsklage eine kostengünstige Alternative zum individuellen Rechtsweg sein.

Fallstudie: Die Musterfeststellungsklage als kollektive Lösung

Aufgrund der Weigerung von Eventim, bestimmte Gebühren zu erstatten, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Betroffene können sich dieser Klage anschliessen. Das bündelt die Kräfte vieler einzelner Verbraucher und erhöht den Druck auf den Konzern, ohne dass für den Einzelnen hohe Anwaltskosten anfallen. Dies zeigt, wie kollektives Vorgehen die Position des Einzelnen stärken kann.

Warum Tickets plötzlich 300 € kosten, wenn Sie 5 Minuten warten

Sie haben es vielleicht schon erlebt: Sie legen Tickets in den Warenkorb, zögern einen Moment und plötzlich ist der Preis ein anderer – meist deutlich höher. Dieses Phänomen nennt sich Dynamic Pricing. Es handelt sich nicht um einen Fehler, sondern um ein gezieltes, algorithmisches System, das von Plattformen wie Ticketmaster eingesetzt wird, um den Preis in Echtzeit an die Nachfrage anzupassen. Wenn viele Nutzer gleichzeitig auf Tickets zugreifen, interpretiert das System dies als hohe Nachfrage und schraubt die Preise automatisch in die Höhe.

Diese Praxis ist für Verbraucher extrem frustrierend und intransparent. Sie schafft einen künstlichen Druck, sofort zu kaufen, aus Angst, der Preis könnte weiter steigen. In einem bekannten Fall in Grossbritannien sorgte dies für massive Empörung: Für die Reunion-Tour von Oasis stiegen die Ticketpreise während des Vorverkaufs innerhalb von Minuten um über 140 Prozent. Solche extremen Preissprünge machen eine rationale Kaufentscheidung fast unmöglich und fühlen sich für viele Fans wie reine Abzocke an.

Abstrakte Visualisierung von Preiskurven und Algorithmen im Hintergrund einer Konzerthalle

Rechtlich bewegen sich die Anbieter hier in einer Grauzone. Solange der endgültige Preis vor dem Klick auf „Jetzt kaufen“ klar angezeigt wird, ist es oft nicht illegal. Es widerspricht jedoch dem Gefühl von Fairness und Transparenz. Als Verbraucher können Sie wenig dagegen tun, ausser sich des Mechanismus bewusst zu sein. Manchmal kann es helfen, den Kaufvorgang abzubrechen, Cookies zu löschen und es später erneut zu versuchen. Eine Garantie für einen niedrigeren Preis gibt es aber nicht. Es zeigt, wie die Preissetzungsmacht der grossen Plattformen zu Lasten der Fans geht.

Restkarten-Apps: Wann lohnt sich der Verkauf über „TodayTix“ und Co.?

Restkarten-Apps wie „TodayTix“ bieten eine gute Möglichkeit, spontan und oft günstiger an Tickets für Veranstaltungen zu kommen, die nicht ausverkauft sind. Doch was passiert, wenn ein solches Last-Minute-Event abgesagt oder verschoben wird? Die grundlegenden Rechte bleiben dieselben, aber es gibt eine wichtige Besonderheit bei der Erstattungssumme.

Ihr Anspruch auf Rückerstattung bemisst sich immer nach dem tatsächlich gezahlten Preis. Haben Sie ein Ticket, das ursprünglich 80 € kostete, für 40 € über eine Restkarten-App erworben, bekommen Sie im Falle einer Absage auch nur 40 € zurück. Sie können nicht den Originalpreis fordern. Dies ist ein entscheidender Punkt, den viele nicht kennen.

Rechtslage bei reduzierten Last-Minute-Tickets

Wenn der Vertrag, also das Konzert, nur teilweise oder gar nicht erfüllt wird, können Sie grundsätzlich Geld zurückfordern. Der Erstattungsanspruch bezieht sich jedoch immer auf den Preis, den Sie bezahlt haben. Bei über Restkarten-Apps erworbenen reduzierten Tickets bedeutet das, dass die Basis für jegliche Minderung oder Rückerstattung der reduzierte Kaufpreis ist, nicht der ursprüngliche Nennwert des Tickets.

Bevor Sie über solche Apps kaufen oder verkaufen, sollten Sie zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) prüfen. Klären Sie, wer im Falle einer Absage Ihr Ansprechpartner ist: die App selbst oder direkt der Veranstalter? Dokumentieren Sie den Kaufvorgang sorgfältig und bewahren Sie alle Belege auf. Auch bei kurzfristigen Käufen gelten die gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Wann dürfen Mängelexemplare günstiger verkauft werden und wie erkennen Sie den Betrug?

Nicht nur das Programm, auch die Qualität des Platzes ist Teil des Vertrags. Tickets mit dem Vermerk „sichtbehindert“ sind ein klassisches Beispiel für ein „Mängelexemplar“. Werden sie günstiger verkauft und der Mangel ist klar deklariert, ist dies rechtlich in Ordnung. Betrug beginnt dort, wo Ihnen ein vollwertiger Platz versprochen wird, Sie aber eine minderwertige Leistung erhalten.

Stellen Sie vor Ort fest, dass Ihre Sicht stark eingeschränkt ist, obwohl dies beim Kauf nicht angegeben war, handelt es sich um einen klaren Mangel. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen gebuchten Sitzplatz aufgeben und mit einem Stehplatz vorliebnehmen müssen. In solchen Fällen haben Sie das Recht, den Preis zu mindern oder, bei erheblichen Mängeln, sogar den vollen Preis zurückzufordern.

Fallstudie: Sichteingeschränkte Plätze als Mangel

Wenn Sie einen Sitzplatz in einer teuren Kategorie gebucht haben, aber nur einen Platz in einer günstigeren Kategorie mit schlechterer Sicht erhalten, können Sie die Preisdifferenz zurückverlangen. Ist der gebuchte, überdachte Sitzplatz nicht verfügbar und es gibt nur noch unüberdachte Stehplätze im Regen, stellt dies eine so erhebliche Abweichung von der geschuldeten Leistung dar, dass Sie den kompletten Eintrittspreis zurückfordern können.

Der Schlüssel zum Erfolg ist hier die sofortige Reklamation und Dokumentation. Warten Sie nicht bis nach dem Konzert. Melden Sie den Mangel sofort dem Personal oder dem Veranstalter vor Ort. Machen Sie Fotos oder Videos von Ihrem Platz als Beweis für die Sichteinschränkung. Ohne Beweise und eine zeitnahe Beschwerde wird es schwierig, im Nachhinein Ihre Ansprüche durchzusetzen. Fragen Sie beim Kauf immer explizit nach möglichen Einschränkungen und lassen Sie sich diese idealerweise schriftlich bestätigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kämpfen Sie um Gebühren: Vorverkaufs- und Systemgebühren sind bei einer Absage oft unrechtmässig; fordern Sie sie mit Verweis auf Gerichtsurteile zurück.
  • Ihr Ticket ist ein Vertrag: Der Ausfall eines Headliners oder sogar einer prominent beworbenen Vorband stellt einen Mangel dar, der Sie zur Minderung oder Rückgabe berechtigt.
  • Handeln Sie aktiv und schnell: Nutzen Sie das Chargeback-Verfahren bei Kreditkartenzahlung und halten Sie die dreijährige Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche im Auge.

Ihr Recht durchsetzen: Fristen und höhere Gewalt als letzte Hürden

Während der Titel dieses Abschnitts sich auf die Planung für Veranstalter bezieht, ist die für Sie als Besucher wichtigste Information die Kehrseite der Medaille: die Regeln, die Sie schützen. Zwei Konzepte sind dabei von zentraler Bedeutung: die Verjährung und die „höhere Gewalt“. Ihre Ansprüche auf Rückerstattung sind nicht ewig gültig. Es gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist. Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums Baden-Württemberg beträgt diese drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem das Konzert ursprünglich stattfinden sollte. Warten Sie also nicht zu lange, um Ihre Forderungen zu stellen.

Veranstalter berufen sich gerne auf „höhere Gewalt“, um sich der Haftung zu entziehen. Dazu zählen unvorhersehbare Ereignisse wie schwere Unwetter, Terrorwarnungen oder eine plötzliche, schwere Erkrankung des Künstlers. Trifft ein solches Ereignis ein, muss der Veranstalter zwar keine Folgekosten wie Hotel- oder Reisekosten erstatten, aber der Anspruch auf (zumindest anteilige) Rückerstattung des Ticketpreises bleibt in der Regel bestehen. Fällt ein dreitägiges Festival wegen eines Unwetters am ersten Abend aus, haben Sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung für die zwei verpassten Tage.

Die Unterscheidung ist wichtig: Ein technischer Defekt oder eine schlechte Organisation sind keine höhere Gewalt, sondern fallen in den Verantwortungsbereich des Veranstalters. Hier haftet er in vollem Umfang. Es ist entscheidend, dass Sie sich von pauschalen Ausreden nicht abspeisen lassen. Hinterfragen Sie die Begründung und beharren Sie auf Ihrem Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises, da die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht wurde.

Das Wissen um diese finalen Regeln rundet Ihre Strategie ab. Um Fristen und rechtliche Fallstricke sicher zu meistern, ist ein Verständnis dieser grundlegenden Verbraucherschutzmechanismen unerlässlich.

Lassen Sie sich nicht länger von intransparenten Systemen und fadenscheinigen Ausreden einschüchtern. Sie haben als Fan und Verbraucher klare Rechte. Nutzen Sie die Informationen und Werkzeuge aus diesem Leitfaden, um sich aktiv zu wehren. Es ist Ihr Geld und Ihr Recht – holen Sie es sich zurück.

Geschrieben von Dr. Jur. Annika Schrader, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Spezialisiert auf Vertragsrecht in der Kulturbranche, KSK und GEMA. 14 Jahre Kanzleierfahrung in Berlin.