Veröffentlicht am Mai 20, 2024

Die Suche nach einem Atelier ist kein kreativer Prozess mehr, sondern ein strategischer Kampf gegen die Mechanismen des Immobilienmarktes, den Künstler nur mit Rechtswissen gewinnen können.

  • Die meisten Kündigungsschutzrechte aus dem Wohnraummietrecht gelten für Ateliers nicht, da sie rechtlich als Gewerberäume eingestuft werden.
  • Ateliergemeinschaften in Form einer GbR bergen das existenzbedrohende Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung für jeden einzelnen Künstler.

Empfehlung: Verlassen Sie die passive Rolle des Bittstellers. Eignen Sie sich die Grundlagen des Gewerbemietrechts an, um Verträge rechtssicher zu verhandeln und Ihre Position gegenüber Vermietern und Behörden proaktiv zu verteidigen.

Der Brief liegt auf dem Tisch, das Herz pocht. Kündigung. Oder eine Mieterhöhung, die das monatliche Einkommen übersteigt. Für viele bildende Künstler in Berlin, München oder Hamburg ist dies der brutale Endpunkt eines Traums und der Beginn einer verzweifelten Suche. Der freie Markt ist zu einem Haifischbecken geworden, in dem Kreativität keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat. Die gängigen Ratschläge klingen oft hohl: „Bewirb dich auf Förderprogramme“, „Such doch eine Zwischennutzung“, „Gründe eine Ateliergemeinschaft“. Doch diese Empfehlungen ignorieren oft die unsichtbaren juristischen Fallstricke, die jede dieser Optionen zu einer potenziellen Falle machen.

Die Realität ist, dass die Gentrifizierung nicht nur ein soziales, sondern auch ein rechtliches Phänomen ist. Sie operiert im Rahmen des Gewerbemietrechts, das Vermietern deutlich mehr Macht einräumt als das schützende Wohnraummietrecht. Die Annahme, als Künstler die gleichen Rechte wie als privater Mieter zu haben, ist ein fataler Irrtum. Aber was, wenn die wahre Lösung nicht darin besteht, auf den nächsten glücklichen Zufall zu hoffen, sondern darin, die Spielregeln des Gegners zu lernen? Was, wenn juristisches Grundwissen die effektivste Waffe im Kampf um bezahlbare Arbeitsräume ist?

Dieser Artikel ist kein weiterer Ratgeber voller vager Hoffnungen. Er ist ein strategischer Leitfaden aus der Perspektive eines Mietrechtsexperten und Aktivisten für Freiräume. Wir werden die rechtlichen Mechanismen aufdecken, die gegen Sie arbeiten, und Ihnen konkrete Gegenstrategien an die Hand geben. Von der Analyse Ihres Mietvertrags über die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Kollektiv bis hin zur Verhandlung mit Eigentümern von Abrisshäusern – es ist an der Zeit, sich zu bewaffnen.

Um diesen Kampf strategisch anzugehen, beleuchten wir die entscheidenden juristischen und praktischen Aspekte, die über Erfolg oder Misserfolg bei der Ateliersuche und -sicherung entscheiden. Die folgende Übersicht führt Sie durch die zentralen Themen dieses Leitfadens.

Welche Kriterien entscheiden über die Vergabe von geförderten Landesateliers?

Geförderte Atelierprogramme der Bundesländer sind oft der letzte Rettungsanker für Künstler in gentrifizierten Städten. Doch die Plätze sind rar und der Wettbewerb ist hart. Der Zugang zu diesen subventionierten Räumen ist kein Glücksspiel, sondern folgt transparenten, wenn auch strengen Kriterien. Das alles entscheidende Kriterium ist dabei durchweg die nachgewiesene künstlerische Qualität Ihrer Arbeit. Unabhängige Fachjurys, die oft jährlich neu besetzt werden, bewerten ausschliesslich auf dieser Basis. Ihre Bewerbungsmappe ist also Ihre wichtigste Waffe.

Die Förderlandschaft in Deutschland ist föderal organisiert und weist erhebliche Unterschiede auf. Berlin sticht mit einem Kulturbudget von rund 600 Millionen Euro und dem traditionsreichen Atelierprogramm heraus. Eine Fallstudie des bbk-Kulturwerks zum Berliner Programm, das aktuell 1054 Ateliers verwaltet, zeigt die dramatische Lage: Die meisten Bewerbungen offenbaren existenzbedrohende wirtschaftliche Situationen, oft ausgelöst durch Kündigungen oder unbezahlbare Mieterhöhungen. Andere Bundesländer setzen unterschiedliche Schwerpunkte: NRW fokussiert sich stark auf institutionelle und projektbezogene Förderung, während Bayern neben Kunstförderpreisen auch attraktive Auslandsstipendien anbietet, wie die mit 2.000 € monatlich dotierten Paris-Stipendien. Hamburg wiederum konzentrierte sich zuletzt auf Hilfspakete zur Wiedereröffnung nach der Pandemie.

Ein entscheidender formeller Punkt, der oft übersehen wird, ist das Antragsprinzip: Projektförderungen müssen immer vor Projektbeginn beantragt werden. Eine nachträgliche Finanzierung ist ausgeschlossen. Um Ihre Chancen zu maximieren, ist eine strategische Vorbereitung unerlässlich.

Aktionsplan: Ihre erfolgreiche Bewerbung für ein Förderatelier

  1. Portfolio vorbereiten: Weisen Sie Ihre künstlerische Qualität als zentrales Kriterium nach. Dies ist die absolute Grundlage jeder Förderentscheidung.
  2. Förderprogramm wählen: Analysieren Sie die Schwerpunkte der Länder (z.B. Berlin für Ateliers, NRW für Projekte, Bayern für Preise) und richten Sie Ihre Bewerbung gezielt aus.
  3. Beiräte verstehen: Machen Sie sich bewusst, dass unabhängige Fachjurys entscheiden. Ihre Argumentation muss künstlerisch überzeugen, nicht administrativ.
  4. Antragsprinzip beachten: Stellen Sie Anträge für Projektförderungen unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Eine rückwirkende Förderung ist unmöglich.
  5. Kofinanzierung nutzen: Prüfen Sie spezifische Angebote wie den Kofinanzierungsfonds in Berlin, wenn Sie Anträge bei mehreren Institutionen stellen, um Ihre Finanzierungsbasis zu stärken.

Warum der Kündigungsschutz bei Atelierverträgen oft nicht greift

Hier lauert die grösste und teuerste juristische Falle für Künstler: die Annahme, dass der Mietvertrag für ein Atelier den gleichen Schutz bietet wie der für eine Wohnung. Das ist falsch. Der umfassende soziale Kündigungsschutz, der Mieter vor willkürlichen Kündigungen oder unbegrenzten Mieterhöhungen schützt, gilt im Gewerbemietrecht grundsätzlich nicht. Die Vertragsfreiheit dominiert, was bedeutet: Was im Vertrag steht, gilt – oft zum Nachteil des Künstlers.

Die entscheidende Frage ist immer die rechtliche Einordnung des Mietverhältnisses. Handelt es sich um Wohnraum oder Gewerberaum? Bei reinen Ateliers ist die Antwort klar: Gewerbe. Kompliziert wird es bei sogenannten Mischmietverhältnissen, also einer Wohnung, in der auch gearbeitet wird. Laut einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) richtet sich die Einordnung nach dem „überwiegenden Vertragszweck“. Dieser wird anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmt. Überwiegt die Wohnnutzung, gilt das schützende Wohnraummietrecht. Überwiegt die künstlerische, also gewerbliche Nutzung – etwa weil grosse Teile der Fläche als Atelier dienen – greift das Gewerbemietrecht mit seinen kurzen Kündigungsfristen und der freien Vereinbarkeit von Mieterhöhungen (z.B. über Index- oder Staffelmieten).

Diese Unterscheidung ist die Achillesferse vieler Künstler. Ein Vermieter, der eine Immobilie gewinnbringend sanieren oder verkaufen will, kann einen als Gewerbe eingestuften Mietvertrag oft problemlos und mit kurzer Frist kündigen. Die soziale Notlage des Künstlers spielt dabei rechtlich keine Rolle. Das Wissen um diesen fundamentalen Unterschied ist essenziell, um die eigene Position realistisch einzuschätzen und Verträge nicht blauäugig zu unterschreiben.

Nahaufnahme eines Mietvertrags in den Händen einer Person, die die juristischen Fallen im Gewerbemietrecht für Künstlerateliers symbolisiert

Die Details im Mietvertrag sind also keine blossen Formalitäten, sondern die harten Regeln eines Spiels, bei dem der Vermieter die besseren Karten hat. Klauseln zu Befristungen, Kündigungsfristen und Mieterhöhungen müssen mit Argusaugen geprüft werden, bevor man unterschreibt.

Darf der Vermieter Ihnen das Malen in der Mietwohnung verbieten?

Angesichts der prekären Ateliersituation ist die eigene Wohnung für viele Künstler der einzig verbleibende Arbeitsort. Doch auch hier lauern rechtliche Unsicherheiten. Die drängende Frage lautet: Ist meine künstlerische Tätigkeit in der Mietwohnung vom vertragsgemässen Gebrauch gedeckt? Grundsätzlich ja, solange die Tätigkeit den Rahmen einer typischen Wohnnutzung nicht sprengt und vor allem nicht nach aussen in Erscheinung tritt.

Diese Formulierung ist der juristische Schlüssel. Solange Sie keinen Kundenverkehr haben, kein Firmenschild anbringen und keine unzumutbaren Belästigungen für andere Mieter durch Lärm oder Geruch verursachen, ist Ihre künstlerische Arbeit in der Regel erlaubt. Ein Urteil des BGH (VIII ZR 213/12) stützt diese Sichtweise für freiberufliche Tätigkeiten. Für Künstler wird es jedoch heikel, wenn die Arbeit mit starken Lösungsmitteln, lauten Werkzeugen oder potenziell schmutzverursachenden Materialien verbunden ist. Die finanzielle Notwendigkeit, zu Hause zu arbeiten, ist dabei erdrückend. Laut dem Weissbuch Atelierförderung des bbk verdienen bildende Künstlerinnen in Berlin durchschnittlich nur 1.163 Euro im Monat, was die Anmietung eines separaten Ateliers auf dem freien Markt oft unmöglich macht.

Anstatt auf einen Konflikt zu warten, sollten Sie proaktiv und strategisch verhandeln. Ziel ist es, dem Vermieter die Angst vor Schäden oder Störungen zu nehmen. Eine offene Kommunikation, gepaart mit rechtlicher Argumentation und konkreten Lösungsangeboten, ist hier der beste Weg. Schlagen Sie eine schriftliche Duldungsvereinbarung als Zusatz zum Mietvertrag vor. Darin können die genauen Rahmenbedingungen Ihrer Tätigkeit festgehalten werden. Dies schafft für beide Seiten Rechtssicherheit. Die folgenden Punkte bilden eine solide Basis für ein solches Gespräch.

  • Berufliche Tätigkeit definieren: Argumentieren Sie, dass Ihre Kunst „nicht nach aussen in Erscheinung tritt“ und berufen Sie sich auf einschlägige Gerichtsurteile.
  • Nachweis führen: Legen Sie dar, dass Ihre künstlerische Tätigkeit Ihr Lebensmittelpunkt ist, dies aber nicht automatisch eine unerlaubte gewerbliche Nutzung darstellt.
  • Versicherungsschutz anbieten: Schliessen Sie eine erweiterte Haftpflichtversicherung ab, die Schäden aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit abdeckt, und legen Sie dem Vermieter die Police vor.
  • Materialnachweis vorbereiten: Erstellen Sie eine Liste der von Ihnen verwendeten Materialien und betonen Sie den Einsatz unbedenklicher, geruchsarmer Stoffe wie wasserbasierte Farben.
  • Duldungsvereinbarung vorschlagen: Suchen Sie aktiv das Gespräch und bieten Sie an, eine schriftliche Zusatzvereinbarung zur erlaubten künstlerischen Tätigkeit auszuhandeln, wie von Rechtsexperten empfohlen.

GbR oder Verein: Welche Rechtsform schützt Sie bei Insolvenz eines Mitmieters?

Die Gründung einer Ateliergemeinschaft scheint die logische Antwort auf explodierende Mieten zu sein. Gemeinsam ist man stärker – doch rechtlich kann das Gegenteil der Fall sein. Die Wahl der Rechtsform für das Kollektiv ist eine der wichtigsten und meistunterschätzten Entscheidungen. Die gängigste und einfachste Form, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), birgt ein existenzbedrohendes Risiko: die gesamtschuldnerische Haftung.

Gesamtschuldnerisch haften bedeutet: Jeder einzelne Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für die vollen Schulden der GbR. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Gefahr: In einem Gemeinschaftsatelier mit vier Künstlern (GbR) und 2.000 € Monatsmiete zahlt ein Mitglied seinen Anteil von 500 € nicht mehr. Der Vermieter kann sich nun aussuchen, von wem er das Geld fordert. Er kann die gesamten 2.000 € von einem einzigen, zahlungsfähigen Künstler verlangen – nicht nur den ausstehenden Anteil. Bei Mietschulden über mehrere Monate kann dies schnell zum finanziellen Ruin führen.

Die Alternative zur hochriskanten GbR ist die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.). Hier ist die Haftung grundsätzlich auf das Vereinsvermögen beschränkt. Das Privatvermögen der Mitglieder ist geschützt. Der Gründungsaufwand ist zwar höher (Notar, Eintragung ins Vereinsregister) und es gibt laufende Pflichten wie die jährliche Mitgliederversammlung, doch dieser Aufwand ist eine geringe Investition im Vergleich zum potenziellen Totalverlust bei der GbR. Eine weitere, einfachere Option ist das Hauptmieter-Modell, bei dem eine Person den Hauptmietvertrag abschliesst und mit den anderen Künstlern rechtssichere Untermietverträge nach § 540 BGB vereinbart. Hier trägt zwar der Hauptmieter das volle Risiko, aber die Haftung ist klar geregelt und nicht unkontrolliert verteilt.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist kein bürokratischer Akt, sondern ein fundamentaler Schutzmechanismus für Ihr Privatvermögen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen.

Rechtsformen für Ateliergemeinschaften im Vergleich
Rechtsform Haftung Gründungsaufwand Laufende Pflichten
GbR Gesamtschuldnerisch (100% Risiko) Minimal Gering
Eingetragener Verein (e.V.) Auf Vereinsvermögen beschränkt Mittel (Notar, Vereinsregister) Mitgliederversammlung, Vorstand
Hauptmieter-Modell Nur Hauptmieter haftet Gering Untermietverträge nach § 540 BGB

Wie verhandeln Sie rechtssichere Verträge für temporäre Nutzung von Abrisshäusern?

Die Zwischennutzung von leerstehenden Gebäuden, die auf Abriss oder Sanierung warten, ist eine klassische Überlebensstrategie für Künstler. Sie bietet Raum zu günstigen Konditionen und schützt die Immobilie vor Vandalismus – eine Win-Win-Situation. Doch um diese Chance zu nutzen, müssen Sie wie ein Profi verhandeln und dürfen nicht als Bittsteller auftreten. Der Schlüssel liegt darin, die richtigen Ansprechpartner zu identifizieren und die Vertragsbedingungen zu Ihren Gunsten zu gestalten.

Der erste Fehler ist, den Alteigentümer zu kontaktieren. In den meisten Fällen sind die entscheidenden Akteure die Projektentwickler oder Immobilienfonds, die das Grundstück bereits erworben haben. Diese finden Sie über eine Grundbuchrecherche. Ihr Verhandlungsargument ist nicht Mitleid, sondern ein knallhartes Geschäftsangebot: Sie bieten Schutz vor Vandalismus und Besetzung, generieren positives Image und liefern kostenlosen Content für das Marketing des zukünftigen Neubauprojekts. Dieses „Bewachung gegen günstige Miete“-Modell ist für Entwickler attraktiv.

Ein Künstler und ein Bauentwickler schütteln sich die Hände vor einem Abrissgebäude, das als Atelier für eine Zwischennutzung dient.

Der Vertrag selbst muss wasserdicht sein, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Klare Befristung: Vereinbaren Sie einen exakten, festen Zeitraum ohne automatische Verlängerungsoption. Dies gibt dem Eigentümer Sicherheit.
  • Ausschluss von Mieterschutzrechten: Ein rechtssicherer Zwischennutzungsvertrag muss einen expliziten schriftlichen Verzicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz nach BGB enthalten.
  • Haftungsbegrenzung: Dokumentieren Sie den Zustand des Gebäudes bei Übernahme penibel mit Fotos. Schliessen Sie im Vertrag jegliche Haftung für Altschäden oder die Bausubstanz aus. Ihre Haftung sollte sich nur auf Schäden beschränken, die Sie selbst verursachen.

Diese strategische Herangehensweise verwandelt eine prekäre Notlösung in eine professionelle Vereinbarung, die Ihnen wertvolle Zeit und Arbeitsraum verschafft.

Abzug oder Fenster: Welche Lüftung brauchen Sie bei der Arbeit mit Ölfarben wirklich?

Die Konzentration auf die Raumsuche lässt oft einen entscheidenden Aspekt in den Hintergrund treten: die eigene Gesundheit. Besonders bei der Arbeit mit klassischen Ölfarben und Lösungsmitteln wie Terpentin ist die Belastung der Raumluft durch flüchtige organische Verbindungen (VOCs) erheblich. Eine ausreichende Belüftung ist daher kein Luxus, sondern eine gesetzliche und gesundheitliche Notwendigkeit.

Die landläufige Meinung „ein gekipptes Fenster reicht schon“ ist gefährlich und falsch. Für Arbeitsräume, in denen mit Gefahrstoffen hantiert wird, geben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) klare Vorgaben. Für Ateliers, in denen mit Ölfarben gearbeitet wird, wird ein Mindestluftwechsel von 3-5 Mal pro Stunde empfohlen. Das bedeutet, dass das gesamte Luftvolumen des Raumes 3- bis 5-mal in einer Stunde durch Frischluft ausgetauscht werden muss. Dies ist durch blosses Kipplüften nicht zu erreichen. Effektive Methoden sind die regelmässige Stosslüftung (Fenster für 5-10 Minuten komplett öffnen) oder besser noch die Querlüftung, bei der zwei gegenüberliegende Fenster geöffnet werden, um einen Durchzug zu erzeugen.

Die optimale Lösung hängt stark vom Budget und den baulichen Gegebenheiten ab. Während die Querlüftung kostenlos, aber disziplinabhängig ist, bieten technische Geräte eine zuverlässigere Alternative. Ein Luftreiniger mit einem hochwertigen Aktivkohlefilter kann VOCs effektiv aus der Raumluft filtern und ist eine gute Lösung für kleinere Räume ohne optimale Lüftungsmöglichkeiten. Die professionellste, aber auch teuerste Lösung ist eine fest installierte Absauganlage mit Abluft nach aussen. Diese ist jedoch genehmigungspflichtig und erfordert die Zustimmung des Vermieters.

Lüftungslösungen für verschiedene Budgets
Budget Lösung Kosten Effektivität
Low-Budget Stoss- und Querlüftung (2 gegenüberliegende Fenster) 0€ Bei konsequenter Anwendung ausreichend
Mid-Range Luftreiniger mit Aktivkohlefilter (z.B. für 50m²) 300-800€ Gut für kleine Räume
Profi Absauganlage mit Aussenabluft 2000-5000€ Optimal, braucht Vermieter-Genehmigung

Genehmigungsverfahren für politische Kunstaktionen: Welche Ordnungsämter müssen zustimmen?

Kunst, die den geschützten Raum des Ateliers verlässt und im öffentlichen Raum stattfindet, betritt unweigerlich das Feld der Bürokratie. Insbesondere politische oder kritische Kunstaktionen erfordern eine Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden. Anstatt dies als lästiges Hindernis zu sehen, kann das Genehmigungsverfahren strategisch genutzt werden, um die Aktion abzusichern. Eine Ihrer stärksten juristischen Waffen dabei ist das Grundgesetz selbst.

Wie Martin Schwegmann, der Atelierbeauftragte des BBK Berlin, betont, ist die Kunstfreiheit ein zentrales Argument. In seinem Statement hebt er hervor:

Die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ist ein starkes Argument bei Genehmigungsverfahren. Bei kritischen oder politischen Kunstaktionen kann dieses Grundrecht strategisch eingesetzt werden, um die Genehmigungswahrscheinlichkeit bei den Behörden zu erhöhen.

– Martin Schwegmann, BBK Berlin Atelierbeauftragter

Die prominente Erwähnung des Artikels 5 Abs. 3 GG im Antrag signalisiert den Behörden, dass Sie sich Ihrer Rechte bewusst sind und die Aktion einen verfassungsrechtlich geschützten künstlerischen Anspruch hat. Dies kann die Bereitschaft zur Genehmigung erhöhen. Der Weg durch die Ämter erfordert dennoch eine systematische Vorgehensweise. Je nach Art und Ort der Aktion sind unterschiedliche Stellen zuständig. Planen Sie für den gesamten Prozess einen Vorlauf von mindestens vier Wochen ein.

Der erste und wichtigste Ansprechpartner ist in der Regel das lokale Ordnungsamt, das für die „Sondernutzung öffentlichen Raums“ zuständig ist. Aber je nach Vorhaben müssen weitere Ämter einbezogen werden:

  • Tiefbauamt: Unbedingt erforderlich bei allen Aktionen, die einen Eingriff in den Boden oder die Befestigung von Objekten erfordern (z.B. Installationen, Verankerungen).
  • Grünflächenamt: Zuständig für jegliche Kunstaktionen, die in Parks, auf Wiesen oder anderen öffentlichen Grünflächen stattfinden sollen.
  • Denkmalschutzbehörde: Muss kontaktiert werden, wenn die Aktion an oder in der Nähe von historischen Orten oder denkmalgeschützten Gebäuden und Plätzen geplant ist.

Ein gut vorbereiteter, transparenter Antrag, der den künstlerischen Kontext klar erläutert und auf die Kunstfreiheit pocht, ist kein Bittgesuch, sondern eine professionelle Verhandlung mit der Verwaltung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsform entscheidet über Risiko: Für Ateliers gilt das Gewerbemietrecht ohne sozialen Kündigungsschutz. Bei Kollektiven schützt nur ein e.V. vor der Privatinsolvenz durch die gesamtschuldnerische Haftung der GbR.
  • Gesundheit ist nicht verhandelbar: Die Arbeit mit Ölfarben und Lösungsmitteln erfordert einen Luftwechsel von 3-5 pro Stunde. Stosslüften ist das Minimum, technische Lösungen sind sicherer.
  • Wissen ist Ihre Waffe: Ob bei der Verhandlung über die Nutzung der Mietwohnung, bei Zwischennutzungsverträgen oder bei Anträgen für Kunst im öffentlichen Raum – juristisches Grundwissen und strategisches Vorgehen sind entscheidend.

Wie schützen Sie sich vor toxischen Pigmenten und Lösungsmitteln, ohne die Malerei aufzugeben?

Der Kampf um den Arbeitsraum ist gewonnen, doch im Atelier beginnt ein anderer, stillerer Kampf: der um die eigene Gesundheit. Viele traditionelle Künstlermaterialien, insbesondere Pigmente auf Basis von Schwermetallen wie Blei oder Cadmium und klassische Lösungsmittel, sind hochgiftig. Eine langfristige Exposition kann zu chronischen Erkrankungen führen. Die Malerei aufzugeben ist jedoch keine Option. Die Lösung liegt in der Substitution und im korrekten Umgang mit unvermeidbaren Gefahrstoffen.

Der Markt für Künstlermaterialien hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung durchgemacht. Es gibt heute eine breite Palette an hochwertigen, schadstoffarmen Alternativen. Eine Umstellung erfordert oft nur eine kleine Anpassung der Technik. Wasservermalbare Ölfarben, wie die der Marken Cobra (Royal Talens) oder Artisan (Winsor & Newton), bieten eine ähnliche Haptik und Farbbrillanz wie klassische Ölfarben, lassen sich aber mit Wasser statt mit Terpentin verdünnen und reinigen. Geruchsarme Lösungsmittel wie Shellsol T sind eine deutlich weniger gesundheitsschädliche Alternative zu herkömmlichem Terpentinersatz. Für Künstler, die ihre Farben selbst anreiben, bietet beispielsweise Kremer Pigmente in Aichstetten eine riesige Auswahl an natürlichen und ungiftigen Pigmenten als Ersatz für die toxischen Klassiker.

Neben der Substitution ist die fachgerechte Entsorgung der zweite Pfeiler des Gesundheitsschutzes. Gefahrstoffe dürfen niemals ins Abwasser gelangen. Ölgetränkte Lappen bergen zudem eine erhebliche Selbstentzündungsgefahr und müssen in luftdichten Metallbehältern gelagert werden. Für die Entsorgung dieser Materialien gibt es klare Wege:

  • Terpentinreste und Farb-Lösungsmittel-Gemische: In einem verschliessbaren Behälter sammeln und beim Schadstoffmobil oder dem lokalen Recyclinghof als Sondermüll abgeben.
  • Ölgetränkte Lappen und Papiere: In einem luftdichten Metallbehälter lagern und ebenfalls über den Wertstoffhof entsorgen.
  • Leere Farbtuben und Gebinde: Diese gehören in der Regel in den Restmüll, da sie produktionsbedingt nicht recyclingfähig sind.

Für eine tiefergehende Beratung bieten Berufsgenossenschaften wie die BG ETEM oft kostenlose Workshops zur Arbeitssicherheit für Künstler an. Die Investition in Wissen und sichere Materialien ist eine direkte Investition in ein langes, gesundes Künstlerleben.

Ihre Kunst braucht Raum, und dieser Raum muss sowohl rechtlich als auch gesundheitlich sicher sein. Hören Sie auf, Opfer der Umstände zu sein. Bewaffnen Sie sich mit Wissen, sichern Sie Ihre Rechte und verteidigen Sie die Freiräume, die für die Kultur unserer Städte unverzichtbar sind. Beginnen Sie noch heute damit, Ihre Verträge zu prüfen und Ihre Arbeitsweise zu sichern.

Geschrieben von Dr. Jur. Annika Schrader, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Spezialisiert auf Vertragsrecht in der Kulturbranche, KSK und GEMA. 14 Jahre Kanzleierfahrung in Berlin.